Ihr Steuerberater für Immobilienmakler

Durch präzise, marktgerechte und professionelle Wertermittlung sowie persönlicher Begleitung holen Sie als Immobilienmakler das Bestmöglichste für Ihren Kunden aus jeder Immobilie heraus. Als Steuerkanzlei für Immobilienmakler bieten wir einen vergleichbaren Service im Bereich der Steuerberatung und sind der verlässliche und kompetente Partner an Ihrer Seite, der Ihre steuerlichen Interessen stets im Blick hat.

Wir betreuen seit Jahren renommierte Immobilienmakler und sind daher bestens vertraut mit den Schwerpunkten der Steuerberatung in der Immobilienbranche.

Ihr Steuerberater für Immobilienmakler

Vermittlungstätigkeiten sind meistens geprägt durch eine erfolgsabhängige Vergütungsvereinbarung. Als Steuerberater für Immobilienmakler gehört die Steuerberatung hinsichtlich erfolgsabhängiger Vergütungsvereinbarungen zum Tagesgeschäft. Bei Gewinntantiemen von Gesellschafter Geschäftsführern ist darauf zu achten, dass gewisse Grenzen nicht überschritten werden, damit es nicht nachträglich zu verdeckten Gewinnausschüttungen kommt und somit kein Ärger mit dem Finanzamt ins Haus steht. So darf beispielsweise die erfolgsabhängige Gewinntantieme eines Gesellschafter Geschäftsführers maximal 25% der Gesamtbezüge eines solchen ausmachen. Im weiteren Rahmen ist eine 50%-Grenze aller Tantiemevergütungen von Gesellschafter Geschäftsführer einzuhalten im Verhältnis zum Jahresüberschuss. Wir fungieren als Ihr verlässlicher Partner und haben solche Immobilien-Branchenspezifika als Ihr Steuerberater für Sie im Blick und beraten Sie gerne auch schon vorab über mögliche Lösungen. 

Große Verkaufserfolge müssen gefeiert werden – das sehen wir auch so. Allerdings ist es umso schöner, wenn die Belege für die Champagnerfalschen später auch noch auffindbar sind und somit steuerrechtlich gewinnmindernd berücksichtigt werden können. Wie wir Ihnen dabei helfen? Als Steuerberater für Immobilienmakler handeln wir vorausschauend und sind digital aufgestellt. Im Rahmen der Kreditorenbuchhaltung konnte durch den Einsatz von Software die vollständige, effiziente Erfassung der Eingangsrechnungen wesentlich vereinfacht und der Workflow zur Freigabe verbessert werden. Zudem können wir Ihnen einen mobilen Upload einrichten, sodass Sie von überall und jederzeit Belege ins Rechenzentrum hochladen können. 

Des Weiteren sind wir Partner von Pleo – der Kreditkarte für Unternehmen. Ausgaben können einfach nachvollzogen und abgerechnet werden und es können individuelle Ausgabelimits für Mitarbeiter gesetzt werden. Gerne helfen wir Ihnen bei der Implementierung um Sie als Ihr Steuerberater für Immobilienmakler zufrieden stellen zu können.

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Wir werden seit 30 Jahren von der Kanzlei Brummer und Partner steuerlich beraten. Dabei fühlen wir uns bestens aufgehoben und werden jedes Jahr sowohl privat als auch mit der Gesellschaft erfolgreich und sicher durch alle Klippen des Steuerrechts begleitet. So konnten bisher alle Steuerprüfungen ohne wesentliche Feststellungen gemeistert werden. Wir können jederzeit auf die Unterstützung und den Rat von der Kanzlei Brummer und Partner zählen und freuen uns auf die nächsten erfolgreichen 30 Jahre der Zusammenarbeit.

- Riedel Immobilien GmbH, Herr Markus Riedel

Immobilienmakler unterliegen häufig einer gewissen Personalfluktuation. Als digitale Kanzlei und Steuerberater für Immobilienmakler führen wir selbstverständlich auch digitale Personalakten. Gerne unterstützen wir Sie daher auch dabei die Software Personio in Ihre Personalprozesse einzubinden. Mit dieser externen All-in-One Software können unserer Mandanten ihre firmeninternen HR Prozesse digitalisieren. Zusammen mit der Schnittstelle zur Lohnabrechnung stellen wir sicher, dass es insgesamt keine Reibungsverluste gibt und der Prozess vollständig digitalisiert wird.

Eine weitere Besonderheit der Immobilienmaklerbranche findet sich in der Umsatzsteuer. Grundsätzlich unterliegen die Umsätze aus Immobilienvermakelung dem Regelsteuersatz. Allerdings kann es bei gewissen Vermittlungstätigkeiten von Finanzumsätzen zu Ausnahmen dieses Grundsatzes kommen und die Umsätze sind somit umsatzsteuerfrei. Wir unterstützen Sie bei der korrekten Darstellung und übernehmen gerne für Sie als Ihr Steuerberater für Immobilienmakler die Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten.

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