Ihr Steuerberater für Selbstanzeige

Bei einer strafbefreienden Selbstanzeige bietet das deutsche Steuerrecht eine einmalige Möglichkeit den Weg in die Steuerehrlichkeit zurückzufinden.

Voraussetzung hierfür ist insbesondere, dass der Steuerpflichtige

  • die unrichtigen Daten vollumfänglich berichtigt, und 
  • die hinterzogenen Steuern nachzahlt

Eine Selbstanzeige ist nicht mehr möglich, wenn die die Tat bereits entdeckt ist oder eine Entdeckung droht. Scheitert eine Selbstanzeige hat das für den Steuerpflichtigen schwerwiegende Konsequenzen. In der gesamten Kanzleihistorie  haben wir alle Selbstanzeigen erfolgreich für unsere Mandanten abgewickelt.